Auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung vom vergangenen Donnerstag, den 20.11.2025, wurde unter TOP 7 die weitere Nutzung des Weinzierl-Geländes behandelt. Auf Grund des bevorstehenden Kommunalwahlkampfes hatten sich die Fraktionen der Freien Wähler, der SPD und das Bündnis 90 Die Grünen positioniert und sich für eine weitere Nutzung des Areals durch die Kulturszene ausgesprochen. Ziel der Anträge und leicht erkennbar war der Versuch, bei der Ingolstädter Kulturszene Wählerstimmen für die Kommunalwahl zu generieren.
Der Wahlkampf lässt grüßen!
Die Beschlussvorlage der Stadt zu diesen Anträgen schlüsselte die rechtlichen Gründe die gegen eine weitere Nutzung dieses Areals sprechen (u.a. Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und die tlw. lebensgefährlichen Gebäudezustände) auf, die eine weitere Nutzung des Areals unmöglich machen. Auf Grund dieser Umstände stimmte eine Mehrheit des Stadtrates gegen eine weitere Nutzung des Areals. Es bleibt somit bei den Beschlüssen von 2021 und 2023, wonach das Areal für eine naturnahe Freizeit- und Erholungsnutzung weiterentwickelt wird.
Vollkommen zur Nebensache und nur kurz in der Beschlussvorlage dargelegt, wurde das weitaus wichtigere Thema der Beseitigung der Altlasten. Durch die bereits vorhandenen Gutachten wurde festgestellt, dass große Teile der Gebäude, aber insbesondere die Bodenflächen erheblich mit gefährlichen Schadstoffen kontaminiert sind. Während evtl. für die Altlastenbeseitigung bei den Gebäuden mit einer Förderung gerechnet werden kann, verbleibt der Großteil der Altlastenbeseitigung für die Gefahrenstoffe im Boden bei der Stadt. Hierfür gibt es keinerlei Förderung durch die Regierung von Oberbayern.
Bahnt sich hier neben dem MKKD womöglich ein weiterer Finanzskandal erster Güte an?
Welche Millionenkosten kommen da auf die Stadt Ingolstadt zu und wer trägt diese Kosten?
Wer haftet nach dem Umweltstrafrecht für die bereits erfolgten Verstöße gegen den Umgang mit diesen gefährlichen Stoffen?
Die AfD-Stadtratsfraktion hat in der Stadtratssitzung die Frage zum notariellen Erwerb des Areals und zu möglichen Haftungsfragen angesprochen um hier Klarheit zu erlangen. Eine zufriedenstellende Antwort konnte jedoch von den Verantwortlichen der Stadt nicht geliefert werden und die Öffentlichkeit wurde auf eine spätere Beantwortung vertröstet.
Die AfD-Stadtratsfraktion fordert in diesem Zusammenhang eine lückenlose Aufklärung des Sachverhaltes (u.a. vertragliche Regelungen im Kaufvertrag) und eine vollumfängliche Unterrichtung des Stadtrates in öffentlicher Sitzung am 18.12.2025.
