Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,

zum Thema Schadstoffbelastung und zukünftige Nutzung des sogenannten Weinzierl-Geländes liegen inzwischen umfangreiche Texte vor. Für Medien und die Öffentlichkeit sind die Kernfragen bzw. Antworten kaum mehr heraus zu filtern.

Deshalb bitte ich Sie, die Verwaltung und die IFG die nachfolgenden Fragen so informativ und kurzgefasst wie möglich zu beantworten.

  1. Gab es bei den Kaufverträgen für das Grundstück jeweils ein zertifiziertes Gutachten zum Wert des Grundstücks der damaligen Zeit 1990 (IFG-Kauf) und 2002 (Kauf durch Stadt)? Mit und ohne Sanierung?
  2. Gab es zu beiden Zeitpunkten nur einen sogenannten Altlastenverdacht oder lagen bereits zertifizierte Informationen zur Intensität der Belastungen, inklusive einer Kostenschätzung zur Sanierung vor?
  3. Inwieweit wurden die Kosten für eine Schadensbeseitigung bereits bei der Gestaltung des Kaufpreises für das Grundstück und ggf. der Gebäude berücksichtigt?
  4. Entsprachen die beiden Kaufverträge zum jeweiligen Zeitpunkt der jeweils aktuellen Rechtslage zur Frage des Verursacherprinzips?
  5. Wie beurteilen Sie aus heutiger Sicht diese beiden Vertragsgestaltungen insbesondere hinsichtlich des sog. Verursacherprinzips?
  6. Ist die Stadt und IFG bereit, sämtliche relevanten Vertragsdaten – soweit rechtlich zulässig – zu veröffentlichen?
  7. In welchen groben Zeitabschnitten beabsichtigt die Stadt, das „Gelände bzw. Teile davon” zu sichern, zu sanieren oder umzugestalten?

Die abschließende Frage:

Wenn zutrifft, dass beim ersten Kauf 1990 nur ein sogenannter Altlastenverdacht vorlag, wäre eine Nichtberücksichtigung von Sanierungskosten durch die IFG, ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Ingolstadt, letztlich nicht ein schweres Versäumnis gewesen?

Dies wäre die Kernfrage dieses Themas, neben der geduldeten jahrzehntelangen Nutzung und der damit verbundenen Gefährdung für Mensch und Umwelt in einem Hochwassergebiet.

Auf eine strafrechtliche Komponente wurde bereits hingewiesen.

 

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