Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in den vergangenen Wochen ist in Ingolstadt eine deutliche Zunahme von lautstarken Protesten junger Menschen gegen den Wehrdienst und Aufrüstung festzustellen. Als AfD-Stadtratsfraktion können wir dieses Anliegen grundsätzlich verstehen.

Dennoch finden diese Kundgebungen vermehrt im direkten Umfeld historischer Sakralbauten statt, insbesondere vor dem Liebfrauenmünster und der Franziskanerkirche. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut; die Wahl dieser spezifischen Standorte sowie das Auftreten der Demonstranten – teils geprägt von sehr vulgären Parolen – berühren jedoch den Schutz des sakralen Charakters dieser Orte, welcher auch durch den Bundesgesetzgeber im Strafgesetzbuch geschützt ist (z. B. § 167 StGB gegen beschimpfenden Unfug an Orten des Gottesdienstes). Wir bitten um Beantwortung nachstehender Fragen:

1. Inwieweit fällt die Genehmigung bzw. Beschränkung von Versammlungen direkt auf oder vor den Plätzen kirchlicher Liegenschaften (wie dem Münster-Vorplatz) in die ordnungsbehördliche Zuständigkeit der Stadt Ingolstadt, und welche rechtlichen Handhaben bestehen zum Schutz von Gottesdiensten und religiösen Gefühlen?

2. Lag für die besagten Proteste vor dem Münster und der Franziskanerkirche eine Genehmigung, Duldung oder Absprache mit dem katholischen Dekanat Ingolstadt bzw. den betroffenen Pfarreien vor, oder wurden diese Flächen rein als öffentlicher Raum über das städtische Ordnungsamt zugewiesen?

3. Sieht die Stadtverwaltung angesichts der dokumentierten Lautstärke und der zum Teil vulgären Ausdrucksweise der Protestteilnehmer eine Möglichkeit, bei zukünftigen Anmeldungen dieser Art auf alternative Kundgebungsorte auszuweichen oder entsprechende Auflagen zur Wahrung des Charakters dieser Orte zu erlassen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Die AfD-Stadtratsfraktion Ingolstadt

 

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