Anfrage zum sog. „Migrationsrat“ in Ingolstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Scharpf,

im Nachgang zu der Stadtratssitzung vom 18. Juli wurde, ich zitiere: …..sende ich Ihnen unsere Kandidatenflyer zur Wahl des Migrationsrates 2020 und unser Werbeplakat im Anhang dieser Mail.

In diesen Zusammenhang ergeben sich jetzt viele Fragen bzw. Ungereimtheiten. Ich bitte Sie daher meine Fragen zu beantworten:

  1. Wer betreibt diesen hohen Aufwand für diese Wahl, und warum eigentlich?
  2. Welche städtischen Stellen sind bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Migrationswahl eingebunden?
  3. Wie hoch sind die Kosten für die Durchführung dieser Wahl? Bitte genauestens nach Werbematerial (Flyer, Plakate) eigentliche Wahl, Verwaltungsaufwand etc. aufschlüsseln.
  4. Unter welcher Haushaltsstelle sind diese Kosten nachvollziehbar?
  5. Auf welcher rechtlichen Grundlage können, dürfen bzw. müssen Migrationswahlen durchgeführt werden?
  6. Welches kommunale Gremium entscheidet über die Durchführung dieser Wahl in Ingolstadt?
  7. Und: Sind alle diese Werbemaßnahmen überhaupt zulässig?
  8. Und: Sind alle 42 Bewerber mit Ihrer Weitergabe der pers. Angaben überhaupt einverstanden?
  9. In welchen bayerischen Städten gibt es sog. Migrationswahlen? Bitte nach Regierungsbezirken mit der Einwohnerzahl aufschlüsseln.

 

Für das Beantworten dieser Fragen im Voraus besten Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Bannert

und seinen AfD-Stadtratskollegen Lukas Rehn, Oskar Lipp, Günter Schülter

1. Juli 2020|
Nach oben