Coronabußgelder können jetzt unbürokratisch zurückgefordert werden. Wir
empfehlen allen betroffenen Bürgern davon Gebrauch zu machen. Und so geht’s:
Ein formloses Schreiben mit der Aufforderung zur Rückerstattung aufsetzen. Wenn
das Bußgeld per Bußgeldbescheid durch das Ingolstädter Ordnungsamt verhängt
wurde, senden Sie dieses Schreiben an die Stadt Ingolstadt. Wurde das Bußgeld
von einem Gericht gegen Sie verhängt, senden Sie das Schreiben an dieses Gericht
oder an die zuständige Staatsanwaltschaft. Bitte geben Sie im Schreiben alle
relevanten Daten an (Name, Adresse, Aktenzeichen, Datum, Bankverbindung etc.).
Hintergrund dieser Möglichkeit ist die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig aus dem letzten Jahr. Dieses stellte fest, dass
die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020
unverhältnismäßig und unwirksam waren.
Das ganztägig und damit auch während der Tagstunden geltende Verbot, die eigene
Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, war ein schwerer Eingriff in die
Grundrechte. Betroffen sind insbesondere die Maßnahmen im Zeitraum vom 01. bis
19. April 2020. In diesem Zeitraum war es nur mit „triftigen Gründen“ erlaubt, die
eigene Wohnung zu verlassen. Gemeint waren beispielsweise der Weg zur Arbeit,
Arzt- und Apothekenbesuche, notwendige Einkäufe in Supermärkten und Drogerien,
der Weg zur Lebenspartnerin oder zum Lebenspartner, zu alten und kranken
Menschen oder solchen mit Einschränkungen, der Spaziergang mit dem Hund sowie
Sport oder Bewegung an der frischen Luft. Erlaubt war das allerdings nur alleine
oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Nur wer gegen diese Punkte
verstoßen hat und deshalb ein Bußgeld zahlen musste, kann jetzt einen Antrag auf
Rückerstattung stellen.

gez. Günter Schülter
AfD-Fraktionsvorsitzender

gez. Oskar Lipp
Bezirksrat und AfD- Fraktionsvorsitzender

gez. Lukas Rehm
Stadtrat

gez. Ulrich Bannert
Stadtrat