Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,
wir bitten um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie rechtfertigt die Stadtverwaltung die Weiterführung des jährlichen Zuschusses für den „Infobus für Flüchtlinge“, wenn es sich hierbei um eine rein freiwillige Leistung handelt, während gleichzeitig bei städtischen Kernaufgaben gespart werden soll?
2. Kann die Verwaltung darlegen, in wie vielen Fällen vollziehbar ausreisepflichtige Personen in der aktuellen Legislaturperiode durch den „Infobus für Flüchtlinge“ konkret prozessual gegen die Stadt oder staatliche Stellen unterstützt wurden?
3. Wurde dieser spezifische Zuschuss bereits auf seine Streichbarkeit hin geprüft, und falls nein, warum wird eine solche freiwillige Leistung im Bereich der Abschiebungsberatung von den aktuellen Kürzungsvorhaben ausgenommen?
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