Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,

Durch Beschlussvorlage V0811/25, Beratungsgegenstand Weinzierl-Gelände, wurde der Stadtrat u.a. darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Teilbereich des Weinzierl-Geländes, der sich im Eigentum der Stadt Ingolstadt befindet, erheblich mit Schadstoffen wie Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Mineralölkohlenwasserstoffe und Arsen verseucht ist, die eine Bodensanierung erfordern.

In dem bereits vorliegenden umfangreichen Bodengutachten der Fa. TAUW aus Nürnberg sind die Anforderungen an die Bodensanierung ausführlich dargestellt. Wir bitten darum, den Stadtrat in der Sitzung am 18.12.2025, vollumfänglich über den Inhalt dieses Gutachtes zu unterrichten, bzw. dieses Gutachten dem Stadtrat zugänglich zu machen.

Die Stadt Ingolstadt hat den besagten Teilbereich des Areals von der IFG gekauft. Die IFG wiederum hat diesen Teilbereich vom Voreigentümer Weinzierl erworben. Wir bitten um Unterrichtung des Stadtrates, welche notariellen Regelungen hinsichtlich einer Altlastensanierung in den Kaufverträgen enthalten sind.

1. Welche diesbezüglichen Regelungen sind im Kaufvertrag Weinzierl./.IFG enthalten und wurden diese Regelungen beim Kauf der Stadt Ingolstadt./.IFG übernommen oder sind diese untergegangen?

2. Wer haftet finanziell für den Fall, dass keine Altlastenregelungen getroffen wurden?

3. Gibt es bereits eine Kostenschätzung hinsichtlich der erforderlichen Bodensanierung sowie eine Kostenaussage/Schätzung zur Bodensanierung im Gutachten der Fa. TAUW aus Nürnberg?

 

Mit freundlichen Grüßen

MdL und Stadtrat Oskar Lipp, Fraktionsvorsitzender

Stadtrat Günter Schülter, Fraktionsvorsitzender