Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf Grund des aktuell diskutierten Gebäudeenergiegesetzes möge der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.05.2023 beschließen:

Der Finanzreferent Herr Fleckinger sowie der Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt (GWG), Herr Bendzko, informieren den Stadtrat Ingolstadt in öffentlicher Sitzung des Stadtrates am 25.07.2023, über die finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Ingolstadt, ihren Beteiligungen sowie auf die GWG aufgrund des GEG. Sowohl eine Kostenschätzung als auch das weitere Vorgehen sollen dargestellt werden.

Begründung:

Aufgrund der aktuellen Ausgangslage, der gesetzlichen Planung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch die Ampelregierung ab 2024, besteht auch für die Kommunen Handlungsbedarf.

Nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) betragen die durch das GEG entstehenden Investitionskosten für die Kommunen mindestens acht Milliarden Euro. Davon ist in Teilen auch die Stadt Ingolstadt betroffen. Insgesamt 135.000 kommunale Gebäude müssen bis 2025 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden; um die Auflagen zu erfüllen, entstünden Mehrkosten pro Anlage von je 60.000 Euro, teilte der DStGB mit. Um das stemmen zu können, müssten die Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft „umfassend und langfristig finanziell unterstützt werden“, so der DStGB.
Der DStGB kritisiert weiterhin, dass die Kommunen bisher von Förderungen der Ampelregierung ausgeklammert sind. Ein Großteil der kommunalen Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser oder Sporthallen wird noch mit Öl und Gas betrieben.
Laut GEG sollen auch in ihnen ab kommendem Jahr keine Heizungen mehr eingebaut werden, die nicht mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hinzu kommen in zahllosen Fällen noch teure energetische Sanierungen, weil fast 60 Prozent der Gebäude 45 Jahre oder älter seien.

Mit freundlichen Grüßen
AfD-Stadtratsfraktion

 

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