Fragestunde des Stadtrats am 11.02.2026: Modellregion Bürokratieabbau

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,

hinsichtlich der von der Bayerischen Staatsregierung geplanten Modellregionen für den Bürokratieabbau ergeben sich für uns folgende Fragen.

1. Wird sich die Stadt Ingolstadt für diese Modellregion für den Regierungsbezirk Oberbayern bewerben?

2. Wenn nein, warum?

3. Laufen diesbezüglich ggf. schon Gespräche oder Verhandlungen zwischen der Stadt und übergeordneten Ebenen?

 

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21. Januar 2026|

Antrag: Kaufverträge zum Weinzierl-Gelände

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,

Der Stadtrat wolle beschließen:

Die Stadt Ingolstadt beziehungsweise die IFG Ingolstadt unterrichten den Stadtrat in öffentlicher Sitzung über die Vertragsbestandteile hinsichtlich eventueller Altlastenregelungen zum:

1. Kauf des sogenannten Weinzierl-Geländes im Jahr 1990 durch die IFG.

2. Kauf des oben genannten Geländes am 1.12.2002 durch die Stadt Ingolstadt.

Begründung:

Nach Aussage der Verwaltung in der Stadtratssitzung vom 20.11.2025, zur Beschlussvorlage V0811/25, wird die Beseitigung von Altlasten im Boden einen Millionenbetrag erfordern.

Zur Frage in der Stadtratssitzung am 20.11.2025, wer diese Kosten zu tragen habe, teilte die IFG Geschäftsführung der AfD-Stadtratsfraktion folgendes mit:

„Die Prüfung hat ergeben, dass die Stadt Ingolstadt das ehemalige Weinzierl-Gelände mit Besitzübergang 01.12.2002 von der IFG gekauft „wie es steht und liegt“. Konkret heißt es im Vertrag: „Der Verkäufer weist den Käufer darauf hin, dass für die Vertragsflächen ein Altlastenverdacht besteht. Die Beseitigung von etwaigen Altlasten und sonstigen Bodenverunreinigungen ist alleinige Sache des Käufers auf dessen Kosten. Ausgleichsansprüche, insbesondere nach dem Bodenschutzgesetz, werden gegenseitig ausgeschlossen. Damit ist die IFG hier nicht in der Haftung.“Damit werden sich im Anschluss verschiedene Fragen stellen, die die AfD-Stadtratsfraktion nach Offenlegung der Altlastenregelungen dem Stadtrat bzw. der Verwaltung vorliegen wird.

Zur aktuellen Diskussion über die weitere Nutzung dieser Fläche sowie Gebäude sei daran erinnert, dass das Bundesbodenschutzgesetz seit dem 1. März 1999 in Kraft ist, als Teil des Umweltrecht.

Dabei ist das Verursacherprinzip ein Grundprinzip in Deutschland und Europa, d.h. der Verursacher ist auch für die Kosten der Beseitigung oder Sanierung verantwortlich.

Weiter heißt es:

„Dieses Prinzip soll dazu beitragen, dass Umweltbeeinträchtigungen vermieden werden und die Kosten für die Sanierung nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.“

Parallel zu diesem aktuellen Fall stellen sich mehrere Fragen, zum Beispiel warum im „Fall Weinzierl“ und IFG durch Vertrag vor 1990 und insbesondere 2002 dieser Grundsatz eventuell nicht angewandt wurde.

Die AfD-Stadtratsfraktion behält sich vor, dass sie zum Inhalt der beiden Kaufverträge (Altlastenregelungen) des sog. Weinzierl-Geländes die Rechtsaufsicht in Anspruch nehmen wird.

 

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21. Januar 2026|

Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Stadtrats am 11.02.2026: Streichung der Ingolstädter Klimaziele

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,

die AfD-Stadtratsfraktion stellt nachfolgenden Antrag.

Der Stadtrat möge beschließen:

Vollständige Aufhebung des Stadtratsbeschlusses bzgl. der sogenannten „Klimaneutralität“ der Stadt Ingolstadt bis zum Jahr 2035.

Begründung:

Deutschland möchte 2045, Bayern 2040 „klimaneutral“ werden. Die Politik auf Bundes- und Landesebene weiß noch nicht einmal annähernd, wie sich die damit verbundenen sogenannten Klimaschutzziele sozialverträglich, ohne Einbußen von Lebensqualität und Wohlstand der Bürger realisieren lassen. Schon jetzt prognostiziert das Ifo-Institut eine Absenkung des BIP um 14 Prozent, wenn die vorgegebene Drosselung des Energieverbrauchs beibehalten wird. Trotzdem hat sich die Stadt Ingolstadt per Stadtratsbeschluss im Jahr 2022 dazu entschlossen, die ohnehin unrealistischen und überambitionierten Klimaziele der Bundes- und Landespolitik noch einmal zu überbieten und bis zum Jahr 2035 „klimaneutral“ zu werden.

Hierbei handelt es sich um reine Symbolpolitik zum Schaden der Ingolstädter Bürger. Der Finanzhaushalt der Stadt ist bekanntlich in einer dramatischen Situation. Bisher lassen Ingolstädter Unternehmen wenig Willen erkennen, sich nach nicht nachvollziehbaren Klimavorgaben zu richten. Auch kann die Stadt nur etwa 20 Prozent der Klimaziele direkt beeinflussen.

Durch das starre Festhalten an Klimazielen bis zum Jahr 2035 wird ein unzumutbarer Druck auf die Bürger ausgeübt: Der Großteil der Ingolstädter Wohnungen wird immer noch mit Öl und Gas beheizt. Eine Transformation hin zu Wärmepumpenergie in der Kürze der Zeit ist weder realistisch noch wünschenswert, da der Aufwand für die Bürger hier nicht zu bewältigen ist. Durch klimapolitische Vorgaben wird sich der Ingolstädter Wohnraummangel noch weiter drastisch verschärfen. Durch Teuerung von Energie wird Ingolstadt als bayerisches Wirtschaftszentrum nochmalig geschwächt. Unsere Autoindustrie mitsamt ihren Zuliefererfirmen nimmt Schaden. Weitere Insolvenzen und Abwanderung von Unternehmen sind zu befürchten. Das ist insbesondere in der jetzigen Lage unverantwortlich.

In der Summe bringt die derzeitige Klimapolitik keinen Nutzen, aber erheblichen Schaden (wie die Stilllegung des Gasnetzes) und große Gefahren. Die Sozialverträglichkeit des geplanten Ziels, bis 2035 „klimaneutral“ zu werden, ist in keinster Weise gewährleistet. Von der Stadt ist jetzt ein Handeln gefragt. Denn Kommunen, die CO2-neutral werden wollen, tun dies freiwillig. Vor diesem Hintergrund fordern wir nicht die Verschiebung, sondern die komplette Aufhebung des Ziels der „Klimaneutralität“ der Stadt Ingolstadt.

 

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22. Dezember 2025|

AfD-Anfrage enthüllt: Stadttheater Ingolstadt gibt jährlich 400.000 Euro für Drucksachen aus

Eine Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion hat ergeben, dass Ingolstadt für gedruckte Publikationen und Werbemittel des Stadttheaters jährlich etwa 400.000 Euro ausgibt.

Oskar Lipp, MdL und Vorsitzender der AfD-Stadtratsfraktion kommentiert dies folgendermaßen: „400.000 Euro pro Jahr für Veröffentlichungen des Stadttheaters sind gerade im Zeitalter der Digitalisierung absolut unverhältnismäßig. Hier wird völlig überflüssig eine große Summe Geld abgezweigt, die man an anderer Stelle viel gewinnbringender einsetzen könnte, beispielsweise für die Sanierung von Schulen.
Die Zahlen, die durch unsere Anfrage zutage gefördert wurden, werfen ein helles Licht auf die  dysfunktionale Sparpolitik der Stadtverwaltung. Zur Erinnerung: Es standen hier bereits Überlegungen zur Schließung des Wildparks und zur Abschaffung von Weihnachtsbeleuchtung und Christbäumen im Raum. Man fühlt sich dabei an den biblischen Ausspruch „Ihr siebt die Mücke und verschluckt das Kamel“ (Mt 23, 24) erinnert. Denn durch den Verzicht auf die umfangreichen Hochglanz-Publikationen des Stadttheaters hätte man viel mehr Geld wieder einsparen können als durch solche inhumanen Sparpläne.“

Günter Schülter, Co-Vorsitzender der Stadtratsfraktion, ergänzt hierzu: „Warum ist in der Stadtverwaltung niemand auf die Idee gekommen, die exorbitanten Summen für die Veröffentlichungen des Stadttheaters einzusparen? Hier wird wieder einmal Klientelpolitik betrieben. Es darf nicht sein, dass die Folgen einer jahrelangen Misswirtschaft – vor allem im Bereich Kultur – auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, während parallel bestimmte Prestigeprojekte weiterhin jedes Jahr unnötigerweise hohe Fördersummen erhalten. Als AfD sagen wir: Gemeinwohl statt Klientelpolitik! Nach dieser Maßgabe werden wir uns dafür einsetzen, dass die Prioritäten bei den Stadtfinanzen in Zukunft wieder richtig gesetzt werden.“

 

Fragestunde-am-18.12.2025_Fragen-zu-Publikationen-des-Stadttheaters_AfD-Stadtratsfraktion.pdf

Stellungnahme_zur_Anfrage_der_AfD_Stadtratsfraktion_vom_27_11_2025_Stadttheater_Ingolstadt.pdf

 

 

 

19. Dezember 2025|

Anfrage für Fragestunde des Stadtrats am 18.12.2025: Aktuelle Situation der Notfallversorgung am Klinikum Ingolstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,

die jüngsten Entwicklungen in der regionalen Notfallversorgung, insbesondere die
Schließung der Klinik Dr. Maul und die bevorstehende nächtliche Schließung der
Notaufnahme in Kösching ab Januar 2026, werfen drängende Fragen zur
Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Ingolstadt und Umgebung auf. Vor
diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hat sich die Auslastung der Zentralen Notaufnahme (ZNA) des Klinikums
Ingolstadt konkret durch die Schließung der Klinik Dr. Maul bisher verändert, und
welche weiteren Auswirkungen werden durch die nächtliche Schließung der
Köschinger Notaufnahme (ab Januar 2026) auf die Auslastung und die
durchschnittlichen Wartezeiten im Klinikum erwartet?

2. Liegen der Stadt Ingolstadt oder der Klinikumleitung bereits Erkenntnisse über
eine erhöhte Belastung oder längere Wartezeiten bei den städtischen
Rettungsdiensten und dem Fahrdienst (Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst) seit
den genannten Teilschließungen vor?

3. Welche spezifischen Maßnahmen wurden kurzfristig ergriffen, um eine
Überlastung der Notfallstrukturen in Ingolstadt zu verhindern?

 

Mit freundlichen Grüßen

MdL und Stadtrat Oskar Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

Die Anfrage als PDF.

 

16. Dezember 2025|
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