Pressemitteilung: 3. Bürgermeister muss ab 2026 wieder ehrenamtlich sein
Die AfD-Stadtratsfraktion positioniert sich zur neuen Stadtratswahlperiode von 2026 bis 2032 wie folgt:
Die Funktion eines dritten Bürgermeisters oder Bürgermeisterin soll künftig, also ab dem 1. Mai 2026, als Ehrenbeamter ausgeübt und entschädigt werden.
Diese Meinung vertrat die AfD-Stadtratsfraktion auch schon in der noch laufenden Wahlperiode des Stadtrates.
Bezüglich einer gewünschten Unterstützung durch die nunmehr 8 Stimmen der neuen AfD-Stadtratsfraktion können sich alle Bürgermeisterkandidaten gerne mit den derzeitigen AfD-Vorsitzenden Oskar Lipp und Günter Schülter in Verbindung setzen.
Offiziell oder auch absolut zugesichert vertraulich.
Dabei ginge es primär um die Frage einer demokratisch fairen Zusammenarbeit im Stadtrat.
Die AfD-Stadtratsfraktion ist sich bewusst, dass man eine Mitwirkung der zweitstärksten Fraktion wohl verhindern will.
Damit entstünde aus der Not ein Zweiparteiensystem.
Jeder Ingolstädter Bürger wird sich dazu seine eigene Meinung bilden, letztlich wird ein penetrantes Festhalten an der Brandmauer zu einer weiteren Stärkung der AfD führen.
Begründung für die Ehrenamtlichkeit eines dritten Bürgermeisters oder Bürgermeisterin:
1. Die Funktion eines dritten Bürgermeisters ist verwaltungstechnisch eher unbedeutend und aktuell völlig überdimensioniert besoldet.
2. Eine künftige Entschädigung soll auf eine frühere Größenordnung zurückgeführt werden.
3. Bei vielen Anlässen könnten auch gewählte Referenten die Rathausspitze vertreten, noch dazu, wenn der Anlass einen fachspezifischen Hintergrund hat.
4. Auf fachspezifische Bezeichnungen für die weiteren Bürgermeister, zum Beispiel Umweltbürgermeister o.ä. soll künftig verzichtet werden, insbesondere wenn nachweisbare fachliche Kenntnisse nicht vorhanden sind.
5. Die derzeitige katastrophale Finanzlage der Stadt Ingolstadt verlangt auch von der Stadtspitze größtmögliche Einsparungen.
Für die Gesellschaften, an denen die Stadt Ingolstadt beteiligt ist, gilt diese Analyse ebenso.






