Fragestunde der Stadtratssitzung am 24.06.2026: Fragen zum möglichen Wegfall der ICE/IC-Anbindung Ingolstadts

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,

laut einer Studie der Bahngewerkschaft EVG (Stand: Juni 2026) droht Ingolstadt mit derzeit 50 täglichen Fernzügen der vollständige Verlust seiner IC- und ICE- Verbindungen, sofern das italienische Bahnunternehmen Italo ab 2028 die Hauptstrecken München–Dortmund und München–Hamburg bedient und die Deutsche Bahn infolgedessen ihre Quersubventionierung sekundärer Strecken aufgeben muss. Zu diesem Vorgang bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Welche Auswirkungen könnte o.g. Sachverhalt auf den Industriestandort Ingolstadt, dessen Fachkräfte sowie Wohnungsmarkt auch u.a. laut Folgeabschätzungen oder Studien haben?
  2. Ist die Stadt Ingolstadt Mitglied einer kommunalen Initiative oder eines Städtebündnisses, das sich für den Erhalt des Schienenfernverkehrs in der Fläche einsetzt und hat die Stadt Ingolstadt gegenüber dem Bundesverkehrsministerium, der Bundesnetzagentur, der Deutschen Bahn AG oder dem Freistaat Bayern bislang Stellung bezogen oder schriftlich interveniert, um die Fernzuganbindung Ingolstadts zu sichern – und wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?
  3. Hat die Stadt Gespräche mit dem Bayerischen Verkehrsministerium, dem MVV oder der DB Regio über eine mögliche Taktverdichtung oder alternative Schienenanbindungen aufgenommen, die im Falle eines Fernzugausfalls als Übergangslösung dienen könnten?

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen der AfD-Stadtratsfraktion

 

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16. Juni 2026|

Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 24.06.2026: Aussetzung der Erhöhung der Kita-Mittagessensgebühren und Prüfung alternativer Einsparoptionen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,

Der Stadtrat wolle beschließen:

  1. Die geplante Anhebung der Gebühren für das Mittagessen in den Kindertagesstätten von derzeit 4,00 Euro auf 5,00 Euro pro Mahlzeit wird ausgesetzt.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, vor einer Neufestsetzung der Gebühren alternative Einsparoptionen im städtischen Haushalt zu prüfen und dem Stadtrat vorzulegen.
  3. Sollte nach Ausschöpfung aller Einsparpotenziale eine Anpassung unumgänglich sein, wird die Gebühr auf maximal 4,50 Euro pro Mittagessen begrenzt.

Begründung:

Die geplante Erhöhung um einen vollen Euro pro Mahlzeit bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern eine jährliche Mehrbelastung von rund 480 Euro. Dies entzieht den Bürgern – insbesondere Leistungsträgern und einkommensschwachen Haushalten – spürbar Kaufkraft im Alltag. Dieser Kaufkraftverlust drosselt den Konsum im lokalen Handel und Handwerk, was wiederum die kommunalen Steuereinnahmen schmälert.

Finanzpolitisch erweist sich die Maßnahme somit als Nullsummenspiel für den städtischen Haushalt. Bevor reflexartig auf Kosten der Familien gespart wird, müssen prioritär Einsparpotenziale in anderen Haushaltsbereichen (wie etwa bei freiwilligen Ausgaben für kommunale Klimaschutzmaßnahmen) ausgeschöpft werden.

Mit freundlichen Grüßen

MdL und Stadtrat Oskar Lipp                                  Günter Schülter, Stadtrat
Fraktionsvorsitzender                                                Fraktionsvorsitzender

MdB Lukas Rehm                                                         Ulrich Bannert
Stadtrat                                                                           Stadtrat

Dr. Felix Wachter                                                         Eva Susanka
Stadtrat                                                                           Stadträtin

Thomas Schmidt                                                          Ilse Ziegler
Stadtrat                                                                          Stadträtin

 

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12. Juni 2026|

Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 24.06.2026: Keine Weiterverfolgung der Schaffung eines neuen sog. Umweltreferats

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,

Der Stadtrat wolle beschließen:

Die Absicht, ein neues Umweltreferat zu schaffen, wird nicht weiterverfolgt.

Begründung:

In anderen Referaten ist bereits das fachlich ausgebildete, gut qualifizierte und mit der vorhandenen Materie bestens vertraute Personal vorhanden.

Im Vergleich mit anderen deutschen Städten haben größere Städte ebenso anstatt eines Umweltreferats „nur ein Umweltamt“.

Mit der Einrichtung eines neuen Umweltreferates schaffen wir eine unnötige und vor allem eine sehr teure Doppelstruktur. Statt Entbürokratisierung leisten wir uns ein neues Bürokratiemonster mit zusätzlichen hohen finanziellen Verpflichtungen.

Die Stadt Ingolstadt muss aufgrund der katastrophalen finanziellen Lage an allen Ecken und Enden sparen. Deshalb ist es gegenüber den Ingolstädter Bürgern verantwortungslos ein neues, teures Referat zu schaffen.

 

Mit freundlichen Grüßen

MdL und Stadtrat Oskar Lipp                                  Günter Schülter, Stadtrat
Fraktionsvorsitzender                                                Fraktionsvorsitzender

MdB Lukas Rehm                                                         Ulrich Bannert
Stadtrat                                                                           Stadtrat

Dr. Felix Wachter                                                         Eva Susanka
Stadtrat                                                                           Stadträtin

Thomas Schmidt                                                          Ilse Ziegler
Stadtrat                                                                          Stadträtin

 

9. Juni 2026|

Fragestunde der Stadtratssitzung am 24.06.2026: Fragen zum Wohnberechtigungsschein in Ingolstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,

anbei nachfolgende Fragen mit der Bitte um Beantwortung.

1. Wie viele Inhaber von einem sog. Wohnberechtigungsschein gibt es in Ingolstadt und wie hat sich die Zahl der Bewerber sowie Inhaber in den letzten 10 Jahren entwickelt?

2. Welche TOP 10 Nationalitäten haben einen solchen Schein und wie hat sich dies zahlenmäßig in den letzten 10 Jahren entwickelt?

3. Wie lange ist aktuell die Wartezeit auf eine geförderte Wohnung und wie viele Bewerber stehen auf der Liste?

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen der AfD-Stadtratsfraktion

MdL und Stadtrat Oskar Lipp, Fraktionsvorsitzender

Stadtrat Günter Schülter, Fraktionsvorsitzender

 

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3. Juni 2026|

Neues Referat für Petra Kleine – Potential für einen Skandal?

Die AfD-Stadtratsfraktion Ingolstadt kritisiert die Vorgehensweise bei der Ausschreibung des neuen Umweltreferats.

Die Stellenausschreibung ist nur ein Farce und der neue Posten soll im Hauruckverfahren besetzt werden. Viele Bürger sind sprachlos angesichts des üppigen Referentengehalts und der sich daraus entstehenden Pensionsansprüche. Bewerber, die die politischen Hintergründe kennen, werden vermutlich auf eine Bewerbung verzichten. Zu offensichtlich ist, dass egal, mit welcher Qualifikation man sich auch bewirbt, die politische Vergabe dieses Referats bereits feststeht.

Die Industriestadt Ingolstadt spart sich einen Wirtschaftsreferenten, leistet sich aber einen Umweltreferenten für z.B. Transformation, obwohl die Aufgabengebiete sowie Zuständigkeiten zwischen den Referaten nicht geklärt sind.

Offenbar haben die bisher zuständigen Ämter und Referate für den Umweltschutz kläglich versagt. Wie sonst kann man sich dieses neue Referat erklären, angesichts der faktischen Insolvenz der Stadt? Hier werden zusätzliche Personalkosten inklusive Pensionsansprüche in fünfstelliger Höhe monatlich unnötigerweise neu geschaffen. Im Gegenzug ist bereits ohne Scham geplant, die Essengebühren für unsere Jüngsten kräftig zu erhöhen. Und das zu einer Zeit, in der die stark gestiegenen Belastungen für junge Familien durch Inflation, hohe Baukosten, steigende Zinsen und allgemeine Lebenshaltungskosten durch die Decke gehen.

Die AfD-Stadtratsfraktion wird in diesen Tagen noch alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen um dieses Versorgungspostengeschachere zu verhindern.

 

26. Mai 2026|

Fragestunde der Stadtratssitzung am 13.05.2026: Fragen zum offenen Brief der AfD-Stadtratsfraktion vom 13.04.2026 bzgl. sog. Weinzierl-Gelände

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,

mit Schreiben und Pressemitteilung vom 13.04.2026 hat die AfD-Stadtratsfraktion Sie, den Oberbürgermeister, ersucht, zu verschiedenen offenen Fragen bzgl. Sanierung bzw. Schadenfeststellung auf dem ehemaligen sogenannten Weinzierl-Gelände Stellung zu nehmen.

1. Gibt es besondere Umstände, warum unsere Fragen bis heute noch nicht beantwortet wurden?

2. Wurden seit der letzten Debatte im Stadtrat Sicherungsmaßnahmen beziehungsweise weitere Untersuchungen/Analysen durchgeführt?

3. Wie sieht aktuell seitens der Verwaltung ein Zeitplan für eine Sanierung aus?

 

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11. Mai 2026|

Offener Brief an OB Dr. Michael Kern bzgl. des Weinzierl-Geländes

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kern,

zum Thema Schadstoffbelastung und zukünftige Nutzung des sogenannten Weinzierl-Geländes liegen inzwischen umfangreiche Texte vor. Für Medien und die Öffentlichkeit sind die Kernfragen bzw. Antworten kaum mehr heraus zu filtern.

Deshalb bitte ich Sie, die Verwaltung und die IFG die nachfolgenden Fragen so informativ und kurzgefasst wie möglich zu beantworten.

  1. Gab es bei den Kaufverträgen für das Grundstück jeweils ein zertifiziertes Gutachten zum Wert des Grundstücks der damaligen Zeit 1990 (IFG-Kauf) und 2002 (Kauf durch Stadt)? Mit und ohne Sanierung?
  2. Gab es zu beiden Zeitpunkten nur einen sogenannten Altlastenverdacht oder lagen bereits zertifizierte Informationen zur Intensität der Belastungen, inklusive einer Kostenschätzung zur Sanierung vor?
  3. Inwieweit wurden die Kosten für eine Schadensbeseitigung bereits bei der Gestaltung des Kaufpreises für das Grundstück und ggf. der Gebäude berücksichtigt?
  4. Entsprachen die beiden Kaufverträge zum jeweiligen Zeitpunkt der jeweils aktuellen Rechtslage zur Frage des Verursacherprinzips?
  5. Wie beurteilen Sie aus heutiger Sicht diese beiden Vertragsgestaltungen insbesondere hinsichtlich des sog. Verursacherprinzips?
  6. Ist die Stadt und IFG bereit, sämtliche relevanten Vertragsdaten – soweit rechtlich zulässig – zu veröffentlichen?
  7. In welchen groben Zeitabschnitten beabsichtigt die Stadt, das „Gelände bzw. Teile davon” zu sichern, zu sanieren oder umzugestalten?

Die abschließende Frage:

Wenn zutrifft, dass beim ersten Kauf 1990 nur ein sogenannter Altlastenverdacht vorlag, wäre eine Nichtberücksichtigung von Sanierungskosten durch die IFG, ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Ingolstadt, letztlich nicht ein schweres Versäumnis gewesen?

Dies wäre die Kernfrage dieses Themas, neben der geduldeten jahrzehntelangen Nutzung und der damit verbundenen Gefährdung für Mensch und Umwelt in einem Hochwassergebiet.

Auf eine strafrechtliche Komponente wurde bereits hingewiesen.

 

Link zum offenen Brief als PDF-Datei

 

 

13. April 2026|
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