Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Ingolstadt – Antrag der AfD-Stadtratsfraktion vom 10.05.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf Grund des aktuell diskutierten Gebäudeenergiegesetzes möge der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.05.2023 beschließen:

Der Finanzreferent Herr Fleckinger sowie der Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt (GWG), Herr Bendzko, informieren den Stadtrat Ingolstadt in öffentlicher Sitzung des Stadtrates am 25.07.2023, über die finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Ingolstadt, ihren Beteiligungen sowie auf die GWG aufgrund des GEG. Sowohl eine Kostenschätzung als auch das weitere Vorgehen sollen dargestellt werden.

Begründung:

Aufgrund der aktuellen Ausgangslage, der gesetzlichen Planung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch die Ampelregierung ab 2024, besteht auch für die Kommunen Handlungsbedarf.

Nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) betragen die durch das GEG entstehenden Investitionskosten für die Kommunen mindestens acht Milliarden Euro. Davon ist in Teilen auch die Stadt Ingolstadt betroffen. Insgesamt 135.000 kommunale Gebäude müssen bis 2025 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden; um die Auflagen zu erfüllen, entstünden Mehrkosten pro Anlage von je 60.000 Euro, teilte der DStGB mit. Um das stemmen zu können, müssten die Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft „umfassend und langfristig finanziell unterstützt werden“, so der DStGB.
Der DStGB kritisiert weiterhin, dass die Kommunen bisher von Förderungen der Ampelregierung ausgeklammert sind. Ein Großteil der kommunalen Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser oder Sporthallen wird noch mit Öl und Gas betrieben.
Laut GEG sollen auch in ihnen ab kommendem Jahr keine Heizungen mehr eingebaut werden, die nicht mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hinzu kommen in zahllosen Fällen noch teure energetische Sanierungen, weil fast 60 Prozent der Gebäude 45 Jahre oder älter seien.

Mit freundlichen Grüßen
AfD-Stadtratsfraktion

 

https://t.me/AfD_Ingolstadt/200

12. Mai 2023|

Pressemitteilung der AfD-Stadtratsfraktion

Die AfD-Stadtratsfraktion hat sich am ersten Mai-Wochenende in Beilngries zu ihrer Klausurtagung getroffen. Hauptthemen waren die Halbzeitbilanz der Fraktion, Energieversorgung in Ingolstadt, sowie die Belebung der Innenstadt.

Als noch junge Stadtratsfraktion haben wir uns aller Widerstände zum Trotz behauptet und mit unseren Anträgen stets den Nerv der Zeit getroffen. Durch die gute Zusammenarbeit aller Fraktionsmitglieder sind wir mit unserer politischen Arbeit der letzten 3 Jahre zufrieden.

Mit unseren umweltpolitischen Anträgen, wie z.B. Schwammstadtprinzip, kommunales Sturzflutmanagement, Bau eines Vollholz-Hochhauses überraschten wir die anderen Parteien und bekamen dadurch großen Zuspruch nicht nur aus der Ingolstädter Bevölkerung.

Wir haben beim Thema Museum für Konkrete Kunst und Design (MKKD) mit unserer stetigen Warnung vor ausufernden Kosten, welche sich derzeit straff in Richtung 60 Millionen € bewegen Recht behalten. Unser Antrag aus dem Jahr 2021 auf ein Bauende dieses Millionengrabes wurde zum Entsetzen der Ingolstädter Bevölkerung von allen anderen Stadträten abgelehnt.

Das Thema verkaufsoffene Sonntage in Ingolstadt haben wir mit unseren Anträgen zu einem zentralen Thema gemacht. Trotz anfänglicher Ablehnung durch den Stadtrat kam es doch noch zu einer Einigung auf zumindest einen verkaufsoffenen Sonntag für das Jahr 2023.

Als kleine Sensation wurde am 04.05.2023 unserem Antrag „Einrichtung eines Energiespar-Contracting“ im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau Umwelt und Nachhaltigkeit ohne Gegenstimmen zugestimmt.

Bei der jetzigen Klausurtagung wurde ein Forderungskatalog zur Belebung der Innenstadt erarbeitet. Auf Grund dessen wurde ein zusätzlicher Antrag unsererseits gefertigt. Diesen finden Sie auf unserem Telegram-Kanal: https://t.me/AfD_Ingolstadt/197

 

11. Mai 2023|

Impressionen aus der Stadtratssitzung vom 28.03.2023

In der gestrigen Stadtratssitzung, am 28.03.23, hat die Mehrheit des Ingolstädter Stadtrats dank des enormen Gegenwinds aus der Bevölkerung sich doch zu verkaufsoffenen Sonntagen durchringen können. Wir als AfD-Fraktion waren seit jeher für verkaufsoffene Sonntage und haben in der letzten Stadtratssitzung, als auch in dieser Sitzung jeweils einen eigenen Antrag dazu gestellt. Wie üblich, wurde dieser von den anderen Parteien abgelehnt. Allerdings hat die Ingolstädter Stadtverwaltung eine Vorlage eingebracht, welche für 2023 zumindest einen verkaufsoffenen Sonntag in Ingolstadt enthält und für das Jahr 2024 mehrere verkaufsoffene Sonntage vorsieht. Diese Forderungen waren ebenfalls in unseren AfD-Anträgen enthalten. Diesem Punkt 1 in der Verwaltungsvorlage wurde -auch von uns- mit großer Mehrheit zugestimmt.
Die Mehrheit im Stadtrat hat es allerdings nicht für nötig gehalten, beim kostenlosen Parken in Punkt 2 der Verwaltungsvorlage zu folgen, so dass dieses Thema wieder einmal unter den Tisch fällt.

AfD-Stadtratsfraktion Ingolstadt

 

29. März 2023|

Diskussion über verkaufsoffene Sonntage

„In der Stadtratssitzung vom 28. Februar haben sowohl die Grünen, FW, ÖDP, Linke sowie Teile der UWG und SPD für das Jahr 2023 keine verkaufsoffenen Sonntage zugelassen. Da sich aber alle Parteien für die Belebung der Innenstadt einsetzen wollen und dies auch in ihren Kommunalwahlprogrammen stand, ist es nun an der Zeit Farbe zu bekennen. Wir fordern alle Kolleginnen und Kollegen auf, diesem Antrag zuzustimmen, damit unsere Innenstadt im Kampf gegen den Online-Handel bestehen kann.“

 

https://www.ingolstadt-today.de/news/denn-sie-wissen-nicht-was-sie-tun-10800971

 

24. März 2023|

Coronabußgelder jetzt zurückfordern! So geht ́s:

Coronabußgelder können jetzt unbürokratisch zurückgefordert werden. Wir
empfehlen allen betroffenen Bürgern davon Gebrauch zu machen. Und so geht’s:
Ein formloses Schreiben mit der Aufforderung zur Rückerstattung aufsetzen. Wenn
das Bußgeld per Bußgeldbescheid durch das Ingolstädter Ordnungsamt verhängt
wurde, senden Sie dieses Schreiben an die Stadt Ingolstadt. Wurde das Bußgeld
von einem Gericht gegen Sie verhängt, senden Sie das Schreiben an dieses Gericht
oder an die zuständige Staatsanwaltschaft. Bitte geben Sie im Schreiben alle
relevanten Daten an (Name, Adresse, Aktenzeichen, Datum, Bankverbindung etc.).
Hintergrund dieser Möglichkeit ist die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig aus dem letzten Jahr. Dieses stellte fest, dass
die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020
unverhältnismäßig und unwirksam waren.
Das ganztägig und damit auch während der Tagstunden geltende Verbot, die eigene
Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, war ein schwerer Eingriff in die
Grundrechte. Betroffen sind insbesondere die Maßnahmen im Zeitraum vom 01. bis
19. April 2020. In diesem Zeitraum war es nur mit „triftigen Gründen“ erlaubt, die
eigene Wohnung zu verlassen. Gemeint waren beispielsweise der Weg zur Arbeit,
Arzt- und Apothekenbesuche, notwendige Einkäufe in Supermärkten und Drogerien,
der Weg zur Lebenspartnerin oder zum Lebenspartner, zu alten und kranken
Menschen oder solchen mit Einschränkungen, der Spaziergang mit dem Hund sowie
Sport oder Bewegung an der frischen Luft. Erlaubt war das allerdings nur alleine
oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Nur wer gegen diese Punkte
verstoßen hat und deshalb ein Bußgeld zahlen musste, kann jetzt einen Antrag auf
Rückerstattung stellen.

gez. Günter Schülter
AfD-Fraktionsvorsitzender

gez. Oskar Lipp
Bezirksrat und AfD- Fraktionsvorsitzender

gez. Lukas Rehm
Stadtrat

gez. Ulrich Bannert
Stadtrat
23. März 2023|
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